Eine osteopathische Behandlungseinheit in meiner Praxis dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 90 Euro. Bei Säuglingen und Kleinindern passe ich den Zeitrahmen der Folgebehandlungen je nach Bedarf an.
Erstattung und Qualifikation
Bitte informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer gesetzlichen oder privaten (Zusatz-)Versicherung bzw. Beihilfestelle über die Erstattungsmöglichkeiten und das -prozedere für osteopathische Leistungen.
Erstattungen für Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherte
Die Abrechnung für osteopathische Leistungen von Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherten erfolgt nach GebüH für Heilpraktiker.
Erstattungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten verschiedene Modelle zur Erstattung osteopathischer Behandlungen an. Bitte erfragen Sie die Details bei Ihrem Versicherer. (Ein besonderer Hinweis: Zum Teil wünschen die gesetzlichen Versicherer dazu eine ärztliche Empfehlung; diese ist nicht mit einer Physiotherapie-Verordnung zu verwechseln. Die Empfehlung benötigen Sie nur zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse; für den Osteopathen ist sie nicht nötig und muss ihm nicht vorgelegt werden.)
Die
Qualifikationsvoraussetzungen für mögliche Erstattungen
osteopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenversicherer und
eine Berechtigung zum Beitritt in osteopathische Verbände sind erfüllt. Die gesetzlichen Versicherer setzen als Kriterium hierfür 1.350 Ausbildungsstunden an. Meine 5-jährige osteopathische Vollzeitausbildung umfasste >6800 Stunden, damit sind die Kriterien deutlich übererfüllt. (Mehr zu meiner Qualifikation finden Sie unter der Rubrik "Über mich".)
Wichtiger
Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Ausübung der
Osteopathie:
Die Osteopathie als Heilkunde darf in Deutschland nur von
Ärzten und Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden!